Die Entfernung ist unwichtig...
… ist Vertrauenssache. Ich konzentriere mich ausschließlich auf das Sozialrecht (Fachanwalt für Sozialrecht) und das Medizinrecht (Fachanwalt für Medizinrecht), damit ich Sie in diesen Bereichen bestmöglich beraten kann. Denn gerade im Medizinrecht (Arzthaftung etc.) geht es nicht selten um Ihre wirtschaftliche Existenz – das ist mir klar.
Haben Sie Fragen zu anderen Rechtsbereichen? Dann stehen Ihnen in Bürogemeinschaft RA Holger Beeking (Mietrecht/WEG-Recht/Erbrecht), RA Olaf Krekeler (Familienrecht/Strafrecht) und
RA Daniel Haupka (Vertragsrecht/Verkehrsrecht z. B. Unfallregulierung ) zur Verfügung.
Im Sozialrecht geht es um Ihre soziale Absicherung in Notsituationen, z. B. nach einem Unfall, bei Krankheit oder Behinderung, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Ich bin Fachanwalt für Sozialrecht. Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht sind deshalb ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt. Ich unterstütze Sie bundesweit, wenn Sie Probleme mit dem Arbeitsamt, dem Jobcenter oder dem Sozialamt oder Ihrer Renten- bzw. Krankenversicherung haben und setze Ihre Ansprüche bei Behörden und vor dem Sozialgericht durch. Und sollten die finanziellen Mittel knapp sein, unterstütze ich Sie außerdem dabei, Prozesskostenhilfe zu erhalten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen können
Arbeitslosengeld, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehinderung etc.
Die Leistungen, um die es im Sozialrecht geht, dienen der Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz. So geht es im Sozialrecht z. B. um Ansprüche auf Arbeitslosengeld (ALG I / ALG II bzw. Hartz IV), um Ansprüche auf Kindergeld, Elterngeld, Erziehungeld oder Wohngeld und vor allem darum, dass Sie das Geld, das Ihnen zusteht, überhaupt bzw. in der richtigen Höhe bekommen.
Außerdem geht es für Sie im Sozialrecht darum, Leistungen von einer Krankenversicherung oder Unfallversicherung (Arbeitsunfall etc.) bewilligt oder eine Schwerbehinderung bestätigt zu bekommen oder darum, von der Berufsgenossenschaft die Rente zu erhalten, die Ihnen zusteht bzw. vom Bafög-Amt die Ausbildungsförderung, die Ihnen zusteht. Und nicht zuletzt kann es im Sozialrecht um die zutreffende Einstufung in eine Pflegestufe für Sie selbst oder für Angehörige und um die Übernahme von Pflegekosten durch das Sozialamt im rechtlich korrekten Umfang gehen.
Sie haben Fragen zu einem dieser Punkte? Oder haben Sie einen ablehnenden Bescheid für sich oder für einen Angehörigen erhalten? Glauben Sie, dass Ihre Ansprüche von Behörden oder Versicherungen nicht richtig beurteilt wurden und Sie deswegen weniger Geld bekommen, als Ihnen eigentlich zusteht?
Das Medizinrecht regelt im Bereich Arzthaftungsrecht u. a. die Rechte und Ansprüche, die Patienten gegen Ärzte und Krankenhäuser geltend machen können, wenn Sie unter den Folgen eines Behandlungsfehlers leiden.
Als Fachanwalt für Medizinrecht konzentriere ich mich auf die Beratung und Vertretung von Patienten und unterstütze Sie, wenn Sie oder Angehörige unter den Folgen von „Ärztepfusch“ leiden. Dabei ist Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Arzthaftung bzw. das Arzthaftungsrecht. Ich unterstütze Sie also z. B., wenn Sie wegen einem Behandlungsfehler (auch Geburtsschäden!) gegenüber einem Arzt/Krankenhaus bzw. einer Versicherung Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld erheben wollen – außergerichtlich und natürlich vor Gericht.
Und natürlich unterstütze ich Sie auch im Medizinrecht, Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn Ihre finanziellen Mittel knapp sind, damit Sie zu Ihrem Recht kommen können.
Behandlungsfehler, Arzthaftung und Beweislast
Im Medizinrecht und damit auch bei der Arzthaftung für Behandlungsfehler müssen Sie als Patient/Betroffene(r) dem Arzt bzw. der Klinik ein Fehlverhalten nachweisen. Das kann ein erhebliches Prozessrisiko sein. Deswegen kläre ich im Arzthaftungsrecht zunächst gründlich die Beweislage – z. B. anhand der Behandlungsakten oder mithilfe von Gutachtern. So kann ich einschätzen, wie die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall stehen.
Haben wir gute Chancen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, gehen wir diesen Weg gemeinsam. Ist das Risiko aber groß, nach einem langwierigen Arzthaftungsprozess nur auf Kosten sitzenzubleiben, kann auch der Rat richtig sein, nicht gerichtlich zu streiten und sich im Zweifel außergerichtlich in einem Vergleich mit dem Gegner zu einigen.
Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie bundesweit im Medizinrecht! Ich habe mich als Patientenanwalt der Beratung und Vertretung von Patienten verschrieben. Ich berate und vertrete deswegen im Arzthaftungsrecht nur Patienten.
Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie bundesweit
im Sozial- & Medizinrecht:
Seit ich mich als Anwalt selbstständig gemacht habe, habe ich mich fast ausschließlich auf das Sozialrecht und Medizinrecht konzentriert. Das gewährleistet Ihnen eine Beratung auf hohem Niveau in diesen beiden Rechtsgebieten.
Inzwischen führe ich aufgrund meiner umfangreichen praktischen Erfahrung im Sozialrecht und Medizinrecht und einer umfangreichen theoretischen Fortbildung in beiden Bereichen die Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ und „Fachanwalt für Medizinrecht“. Meine besonderen Kenntnisse und meine Erfahrung setze ich gerne und stets mit vollem Engagement für Sie ein.
Mein bisheriger Werdegang:
Ernennung zum Fachanwalt für Sozialrecht
Kanzlei Sebastian Sczuka
Anwaltliche Tätigkeit in einer Sozietät in Gütersloh mit Schwerpunkt medizinrechtliches Forderungsmanagement
Ernennung zum Fachanwalt für Medizinrecht
Anwaltliche Tätigkeit in einer Sozietät in Münster – Schwerpunkt Medizinrecht
Tätigkeit beim Jobcenter Münster als Leistungssachbearbeiter
Rechtsreferendariat am OLG Hamm (u. a. AG Recklinghausen, LVA Westfalen - jetzt Deutsche Rentenversicherung, diverse Kanzleien mit Schwerpunkt Medizinrecht)
Studium der Rechtswissenschaften in Dresden und Münster
In Erfurt geboren
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Düppelstraße 10
45663 Recklinghausen
fon. 02361. 106 77 90
fax. 02661. 106 77 91